Holzverpackungen können Schädlinge einschleppen.
Im Landkreis Böblingen wird mit ausgebildeten Suchhunden regelmäßig der Wald untersucht, ob weitere Bäume befallen sind. Diese Kosten will keiner gerne tragen. Achten Sie bei Ihren Verpackungen auf den internationalen Standard zur Behandlung von Holzverpackungen IPPC-Standards (ISPM Nr. 15), dies gilt auch für Stauholz. Ist die Verpackung ausreichend gekennzeichnet kann die Vorlage eines Pflanzschutzzeugnis entfallen.
Fehlende Behandlung oder Kennzeichnung kann eine kostenpflichtigen Nachbehandlung, Zurückweisung oder Vernichtung der Lieferung führen. Strafzahlungen zum Schutz der heimischen Forstwirtschaft sind nicht ausgeschlossen.