Die neuen Incoterms® 2020 sind da!
die schon seit langem angekündigten Novellierung der Incoterms® wurde am 10.09.2019 veröffentlicht. Erstaunlich ist, dass des Schwaben liebste Lieferbedingung - meist eh falsch angewendet - nicht mehr dabei ist: "EXW - Ab Werk" gibt es ab dem 01.01.2020 nicht mehr - sofern man die neuen Incoterms® 2020 anwendet...
Selbstverständlich können SIe weiterhin die Lieferbedinung EXW verwenden, aber dann sollten Sie sich auf den Stand der Incoterms® beziehen - folglich heißt es dann in Ihren Angeboten, Aufträgen, Lieferscheinen und insbesondere den Rechnungen: gemäß Incoterms® 2010: EXW + PLZ + Ort + Land