Langzeitlieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaften:
Seit dem 01.05.2016 dürfen keine LE ausgestellt werden, die gleichzeitig zurückliegende und zukünftige Lieferungen beinhalten. Es müssen in diesem Fall zwei Lieferantenerklärungen ausgestellt werden: Eine für zurückliegende Lieferungen und eine weitere für zukünftige – jeweils ab dem Ausstellungsdatum....Machen Sie es Ihren Kunden und sich selber einfach: Halten Sie sich freiwillig bei der Ausstellung des Gültigkeitszeitraumes der LE an das Jahresende. So wie bisher auch.