Liefern Sie an Endverbraucher in der EU - haben also grenzüberschreitende Lieferungen B2C?
Haben Sie mit ig Lieferungen seit Jahresbeginn einen kumulierten Umsatz von 10.000 € oder mehr?
Dann unterliegen Sie den neuen Vorgaben zur MwSt. in vollem Umfang. Sie müssen ab dem 01.07.2021 mit dem MwSt.-Satz des Empfangslandes Ihre Rechnung stellen.
Z.B. liefern Sie nach Österreich, berechnen Sie mit der österreichischen MwSt. - liefern Sie nach Frankreich, berechnen Sie mit der französischen