Allmählich wird es konkreter, was ab dem 01.01.2021 für den Warenverkehr von und nach GB benötigt wird:
- Zollausfuhrerklärungen ABD und Zolleinfuhrerklärungen und alle damit notwendigen Daten. D.h. Sie benötigen nun
- eine EORI-Nr.
- eine Rechnung zum Zeitpunkt der Ausfuhr, die Angaben enthält wie detaillierte Beschreibung der Waren, Warentarif-Nr., Preis, Währung, Gewicht, Lieferbedingung
- die Intrastat-Meldung entfällt dann für den Waren Verkehr von und nach GB und wi