Ein schon lang bekannter und weitverbreiteter Fehler zu Ausfuhrzollanmeldungen ist die Annahme, dass eine Pflicht zur elektronischen Ausfuhrzollanmeldung erst ab einem Sendungswert > 1000 € bestünde. Das ist falsch!
Richtig ist, dass ab einem Auftragswert > 1.000 € eine Pflicht zur Erstellung von elektronischen Ausfuhrzollanmeldungen besteht – egal wie hoch der Sendungswert ist. Folglich auch für Sendungen unter 1.000 €. Es gibt eine große sog. Interessensvertretung der Unternehmer in D