Wer meint, dass es nun aufgrund des vorläufig abgeschlossenen "Deals" zwischen GB und der EU keine Zölle mehr gibt, der irrt. Prinzipiell gilt: GB ist als Drittland zu betrachten. Waren, die man im jeweiligen Zollgebiet einführen möchte, unterliegen der Zolldeklaration und sind von Natur aus zunächst mit Einfuhrzöllen beaufschlagt. Die Höhe des Zollsatzes läßt sich mit Hilfe der Warentarifnummer (WTN) feststellen. Ebenso kann man mit der 4-stellingen HS-Position feststellen, ob man durc